Organspendeausweis
Organspende: Eine Fragestunde
Es kann jeden Menschen betreffen: Wenn Nieren, Herz, Leber oder Bauchspeicheldrüse aufgrund einer Krankheit sehr geschädigt sind, kann ein Spenderorgan und eine Transplantation dem Betroffenen das Leben retten. Dr. Uwe Wildförster, Chefarzt der Klinik für Neurochirurgie und Transplantationsbeauftrage am Bergmannsheil Buer, lädt am Mittwoch, 27. November 2019, 18.00 Uhr, zu einer Fragestunde zur Organspende ein. Dabei informiert er auch über gesetzlichen Regelungen zum Thema Hirntod und Organspende, über die Handhabung in den Kliniken und die Erfolge der Transplantationsmedizin.
Anfang 2018 haben in Deutschland mehr als 10.000 Patienten auf eine Transplantation gewartet, von denen täglich etwa drei Patienten versterben. Denn im Jahr 2017 wurden nur etwa 3.500 Organe transplantiert. Die Entscheidung, sich nach seinem Tod als möglicher Spender zur Verfügung zu stellen, sollte jeder Mensch mit seinen Angehörigen besprechen und selbst treffen. Der Organspenderausweis dokumentiert diese Entscheidung; eine Änderung der getroffenen Entscheidung ist jederzeit möglich. Dr. Wildförster: „Rund 36 Prozent der Bundesbürgern haben Sie einen Organspenderausweis. Warum will die große Mehrheit bei diesem wichtigen Thema nicht selbst für sich entscheiden, sondern den nächsten Angehörigen diese Entscheidung zum Zeitpunkt des Todes zumuten?“
Anfang 2018 haben in Deutschland mehr als 10.000 Patienten auf eine Transplantation gewartet, von denen täglich etwa drei Patienten versterben. Denn im Jahr 2017 wurden nur etwa 3.500 Organe transplantiert. Die Entscheidung, sich nach seinem Tod als möglicher Spender zur Verfügung zu stellen, sollte jeder Mensch mit seinen Angehörigen besprechen und selbst treffen. Der Organspenderausweis dokumentiert diese Entscheidung; eine Änderung der getroffenen Entscheidung ist jederzeit möglich. Dr. Wildförster: „Rund 36 Prozent der Bundesbürgern haben Sie einen Organspenderausweis. Warum will die große Mehrheit bei diesem wichtigen Thema nicht selbst für sich entscheiden, sondern den nächsten Angehörigen diese Entscheidung zum Zeitpunkt des Todes zumuten?“