Erneutes Besuchsverbot
Die Infektionszahlen in Gelsenkirchen liegen seit dem 13. Oktober 2020 über dem Schwellenwert. Es gelten nun neue Regeln zur Eindämmung der Pandemie. Wir alle sind jetzt gefordert, die Entwicklung der Infektionszahlen positiv zu beeinflussen.
Um Patienten und die Klinikmitarbeiter vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, haben sich die Kliniken in Gelsenkirchen nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt entschieden, ein vorläufiges Besuchsverbot auszusprechen.
Es gilt ab 15. Oktober 2020.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ambulanztermine
Die Ambulanzen der Klinik sind weiterhin geöffnet. Mit der Terminvergabe in einer der Klinikambulanzen ist ein telefonischer Gesundheits-Check verbunden. Gefragt wird nach den bekannten Corona-Symptomen wie Husten, Fieber und Kurzatmigkeit, aber auch nach einem möglichen Kontakt mit einem Covid-19-Patienten.
Der Eintritt in die Klinik ist für die Ambulanz-Patienten nur über den Haupteingang und nach vorheriger Terminvergabe möglich.
Auch unsere ambulanten Patienten werden vor Betreten der Klinik umfassend über die Hygiene- und Verhaltensregeln informiert, desinfizieren ihre Hände und erhalten einen Mund-Nasen-Schutz.
Notfälle
In dringenden Notfällen ist die Zentrale Notaufnahme weiterhin für Sie da.
Jeder Patient der Notaufnahme wird nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts im Rahmen einer frühzeitigen Risikodifferenzierung auf eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus befragt. Es gelten besondere Hygienestandards in der Zentralen Notaufnahme.
Sie haben den Verdacht, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben?
Dann wenden Sie sich bitte telefonisch an
• den Hausarzt
• die Patienten-Servicenummer 116 117
• die Hotlines der Stadt unter 0209 169-5000 oder 0209 169-7000 (mehrsprachig).