Schwerbehindertenvertretung

Aufgabenbereich der Vertrauensperson der Schwerbehinderten im Überblick:
  • Allgemeine Beratung zu Schwerbehindertenfragen (die SBV unterliegt der Schweigepflicht!)
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen Neu-/Änderungsantrag, Widerspruch und Akteneinsicht beim Versorgungsamt oder Gleichstellungsantrag
  • Jegliche Veränderungen am Arbeitsplatz: Abmahnungen, Kündigungen, Versetzungen, Konflikte am Arbeitsplatz, Arbeitsinhalte
  • Arbeitsamt: Gleichstellungen von Behinderten mit einem GdB zwischen 30-45 Prozent
  • Integrationsfachdienst: Arbeitsplatzausstattung und ggf. innerbetriebliche Umsetzungen
  • Überwachungsfunktion auf Einhaltung der Vorgaben nach § 81 SGB IX
  • Zusammenarbeit im Sinne § 95 SGB IX bei Neueinstellung
  • Teilnahme an Personalauswahlgesprächen
  • Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrates (beratend)


KTQ-Zertifikat
Partner der PKV 2020
Bergmannsheil Buer, Schernerweg 4, 45894 Gelsenkirchen, Tel: 0209 5902 - 0, Fax: 0209 5902 - 591