Schwerbehindertenvertretung
Aufgabenbereich der Vertrauensperson der Schwerbehinderten im Überblick:
- Allgemeine Beratung zu Schwerbehindertenfragen (die SBV unterliegt der Schweigepflicht!)
- Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen Neu-/Änderungsantrag, Widerspruch und Akteneinsicht beim Versorgungsamt oder Gleichstellungsantrag
- Jegliche Veränderungen am Arbeitsplatz: Abmahnungen, Kündigungen, Versetzungen, Konflikte am Arbeitsplatz, Arbeitsinhalte
- Arbeitsamt: Gleichstellungen von Behinderten mit einem GdB zwischen 30-45 Prozent
- Integrationsfachdienst: Arbeitsplatzausstattung und ggf. innerbetriebliche Umsetzungen
- Überwachungsfunktion auf Einhaltung der Vorgaben nach § 81 SGB IX
- Zusammenarbeit im Sinne § 95 SGB IX bei Neueinstellung
- Teilnahme an Personalauswahlgesprächen
- Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrates (beratend)